Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transformer Service B.V.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Transformer Service B.V. (nachfolgend: Transformer Service) ist im Handelsregister unter der Nummer 97558591 eingetragen und hat ihren Sitz in der Marco Polostraat 1, Emmen, Niederlande.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgende Begriffe in folgender Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
- Angebot: Jede schriftliche Offerte an den Auftraggeber zur Lieferung von Waren und/oder zur Ausführung von Leistungen durch Transformer Service.
- Dienstleistungen: Die Erbringung eines Werkes und/oder Dienstleistungen, ggf. in Verbindung mit der Lieferung von Waren, einschließlich Beratung, Planung, Überwachung, Installation, Montage, Fertigung, Renovierung, Reparatur, Inspektion, Messung, Analyse, Inbetriebnahme, Test und Wartung.
- Auftraggeber: Jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Transformer Service abschließt.
- Lieferung von Waren: Lieferung materieller Güter durch Transformer Service.
- Vertrag: Der Vertrag, bei dem sich Transformer Service zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen bzw. zur Erbringung von Leistungen verpflichtet und diese AGB integraler Bestandteil sind.
- Waren: Die beweglichen Sachen, geliefert durch Transformer Service (gegebenenfalls im Rahmen von Leistungen), wie im Vertrag beschrieben.
Artikel 2 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Vertrag und mündliche Angebote von Transformer Service.
- Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden; Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
- Diese Bedingungen gelten auch für spätere Ergänzungen bzw. Änderungen und künftige Angebote.
- Ist eine Bestimmung unwirksam oder wird sie aufgehoben, bleibt der Rest wirksam und die unwirksame Bestimmung wird durch eine vergleichbare ersetzt.
- Bezugnahmen auf „er/ihn/seine“ gelten ebenso für „sie/ihr/ihrer“, sofern zutreffend.
Artikel 3 – Das Angebot
- Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ein Angebot ist nur verbindlich, wenn der Auftraggeber es innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt.
- Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Waren und Dienstleistungen. Offensichtliche Fehler binden Transformer Service nicht.
- Basierend auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers darf Transformer Service das Angebot anpassen.
- Vorbereitungskosten können in Rechnung gestellt werden, sofern vorher informiert.
- Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
- Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
- Ein Gesamtangebot verpflichtet Transformer Service nicht zur Teillieferung zu anteiligem Preis.
- Die Lieferung erfolgt gemäß INCOTERMS 2020 FCA‑A oder ab Lager, sofern nicht abweichend vereinbart.
- Digitale Angebote (z. B. per E‑Mail) sind rechtsgültig, sofern verifizierbar gesendet.
- Transformer Service haftet nicht für elektronische Kommunikationsfehler, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Artikel 4 – Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder per E‑Mail ausdrücklich akzeptiert.
- Mündliche Annahmen werden von Transformer Service per E‑Mail bestätigt.
- Ein Angebot verfällt, sofern die Waren oder Dienstleistungen nicht mehr verfügbar sind.
- Bei mehreren Auftraggebern haften diese gesamtschuldnerisch.
- Bestellungen und Annahmen sind unwiderruflich.
- Bei Unklarheiten gilt die schriftliche Kommunikation von Transformer Service.
Artikel 5 – Mehr‑ und Minderleistungen
- Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden gemäß vereinbarter Vergütung berechnet. Transformer Service kann einen gesonderten Vertrag verlangen.
- Bei Festpreisvereinbarungen informiert Transformer Service im Voraus über zusätzliche Kosten.
- Fehlerhafte Angaben des Auftraggebers können nach Rücksprache zu Nachforderungen führen.
Artikel 6 – Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Daten rechtzeitig bereitstellen.
- Transformer Service ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben zu prüfen.
- Bei Verzögerungen oder fehlenden Angaben kann Transformer Service die Ausführung ohne Haftung aussetzen.
Artikel 7 – (Ab‑)Lieferung
- Bei Verzögerung durch den Auftraggeber darf die Lieferzeit verlängert werden.
- Liefertermine sind keine Fristen. Zuerst muss schriftlich gemahnt werden.
- Das Risiko geht mit der Lieferung auf den Auftraggeber über; Abnahme gilt als stillschweigend, sofern nicht anders vermerkt.
- Lieferkosten können verrechnet werden, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Teillieferung wird die weitere Leistung bis zur Zustimmung ausgesetzt. Schweigen gilt nach 14 Tagen als Zustimmung.
- Arbeitstage sind ohne Wochenenden und Feiertage zu verstehen.
- Keine Prüfung oder Nutzung = stillschweigende Abnahme. Geringfügige Mängel rechtfertigen keine Ablehnung.
- Nach Lieferung verbleibt das Risiko beim Auftraggeber, auch bei Zerstörung oder Beeinträchtigung.
- Transformer Service haftet nicht für erkennbare Mängel, außer diese wurden bewusst verschwiegen.
- Teillieferungen dürfen separat abgerechnet werden.
- Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, andernfalls gilt Lieferung als mangelfrei.
- Transformer Service haftet nicht für Schäden durch falsche Verwendung oder Installation durch Dritte oder Auftraggeber.
Artikel 8 – Gewährleistung
- Gewährleistung besteht nur bei schriftlicher Vereinbarung.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
- Bei berechtigter Reklamation repariert oder ersetzt Transformer Service die Lieferung. Schadenersatz erfolgt nach Haftungsregeln.
- Die Gewährleistung erlischt nach Ablauf der Frist oder bei unsachgemäßem Gebrauch oder Veränderung durch den Auftraggeber.
- Ausgeschlossene Fälle:
- Unsachgemäße Nutzung oder Installation
- Verwendung nicht zugelassener Teile
- Normale Abnutzung/Alterung
- Höhere Gewalt (z. B. Sabotage, Stromausfall)
Artikel 9 – Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Transformer Service.
- Gegenstände dürfen bis zur Zahlung zurückbehalten werden, danach Lieferung innerhalb von 20 Arbeitstagen.
- Kosten oder Schäden aus Eigentumsvorbehalt trägt der Auftraggeber.
Artikel 10 – Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei vor Ort durchgeführten Leistungen können Reise- oder Zusatzkosten berechnet werden.
- Indikativpreise können im Verlauf angepasst werden.
- Kostensteigerungen durch Dritte oder gesetzliche Änderungen dürfen weiterberechnet werden.
- Eine Anzahlung ist vor Beginn der Leistung erforderlich.
- Bei langfristigen Verträgen (>3 Monate) dürfen Preise nach Ankündigung angepasst werden. Der Auftraggeber kann innerhalb von 30 Tagen kündigen.
- Zahlung ist binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
- Verrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Artikel 11 – Inkassopolitik
- Ab Fälligkeitstag ist gesetzlicher Verzugszins ohne Mahnung fällig.
- Angemessene außergerichtliche Inkassokosten trägt der Auftraggeber.
- Bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit darf Transformer Service den Vertrag kündigen.
Artikel 12 – Höhere Gewalt
- Transformer Service haftet nicht für Nichtleistung im Fall höherer Gewalt.
- Beispiele: Lieferprobleme, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Streiks.
- Nach 2 Monaten kann jede Partei den Vertrag kündigen. Eine anteilige Abrechnung erfolgt.
Artikel 13 – Haftungsbeschränkung
- Haftung ist auf den Rechnungswert bzw. ein Jahr Vergütung beschränkt, exkl. Materialien und MwSt.
- Bei Waren ist die Haftung auf den Wert der gelieferten Stücke begrenzt.
- Ausnahme nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Maximale Haftung ist auf den versicherten Betrag begrenzt.
- Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
- Keine Haftung für Maß- oder Materialfehler, sofern nicht ausdrücklich geprüft.
- Keine Haftung für Fehler auf der Website.
- E‑Mail‑Zustellung wird nicht garantiert.
- Ansprüche sind innerhalb von 2 Monaten zu melden; Verjährung nach 2 Jahren.
- Beratungen basierend auf Kundendaten begründen keine Haftung.
- Beratungen sind unverbindlich; der Auftraggeber trägt das Risiko bei Umsetzung.
Artikel 14 – Vertraulichkeit
- Beide Parteien sind zur Wahrung vertraulicher Informationen verpflichtet, sofern nicht gesetzliche Ausnahmen bestehen.
- Transformer Service haftet nicht bei gesetzlich erforderlicher Offenlegung.
- Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch gegenüber beauftragten Dritten.
Artikel 15 – Geistige Eigentumsrechte
- Sämtliche geistigen Eigentumsrechte liegen bei Transformer Service, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Auftraggeber erhält nur ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte.
- Transformer Service darf Fotos der durchgeführten Arbeiten zu Werbezwecken nutzen.
Artikel 16 – Zeichnungen und Dokumente
- Kataloge, Diagramme, Gewichtsangaben usw. sind nur bindend, wenn schriftlich bestätigt.
- Technische Zeichnungen werden nur auf schriftlichen Wunsch geliefert.
- Dokumente bleiben Eigentum von Transformer Service und dürfen ohne Genehmigung nicht weitergegeben werden.
- Studien- und Spezifikationsunterlagen sind ausschließlich für das betreffende Projekt vorgesehen.
- Der Auftraggeber muss technische Handbücher strikt befolgen.
Artikel 17 – Reklamationen
- Reklamationen müssen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme gemeldet werden.
- Reklamationen müssen begründet sein.
- Beide Parteien streben eine gemeinsame Lösung an.
Artikel 18 – Richtlinie 2012/19/EU
- Der Auftraggeber ist für die Entsorgung von elektrischen Altgeräten verantwortlich.
- Transformer Service ist nicht verpflichtet, Rücknahmen anzubieten, und ist vom Auftraggeber schadlos zu halten.
Artikel 19 – Anwendbares Recht
- Es gilt niederländisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- Transformer Service kann diese Bedingungen einseitig ändern; die jeweils aktuelle Version ist auf der Website verfügbar.
- Streitigkeiten werden vor dem Gericht Heer‑H aan (Den Haag) verhandelt, sofern gesetzlich nicht anders vorgegeben.
- Bei Widersprüchen zwischen deutscher und englischer Fassung gilt die deutsche Version.